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Unsere Leistungen

Flexibel, zuverlässig und jederzeit für Sie im Einsatz – die Taxis in Ulm mit vielseitigem Service
Die Taxen Zentrale Ulm e.G. ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit einem breiten Leistungsspektrum. An 20 Halteplätzen stehen wir für Sie bereit oder holen Sie an einem beliebigen Standort ab. Verlässlich und mit einem festen Tarif bringen wir Sie an Ihr Ziel, standardmäßig sind Leistungen wie die Gepäckbeförderung, die bargeldlose Zahlung oder die Bereitstellung von Kindersitzen eingeschlossen. Gern vermitteln wir Ihnen auch Fahrer mit Fremdsprachenkenntnissen oder führen Krankenfahrten durch, deren Kosten oft (zumindest teilweise) von den Krankenkassen übernommen werden.
Gegen einen Aufpreis stehen Ihnen weitere Leistungen zur Verfügung. Ob Sie eine Fahrgelegenheit für eine kleine Gruppe brauchen, Einkaufs- oder Botenfahrten erledigt haben möchten, Starthilfe für Ihr Auto benötigen, nach einer Feier sicher nach Hause kommen, aber den eigenen Pkw nicht stehen lassen wollen oder einen persönlichen Taxinachbestellservice während einer Feier wünschen: Ihre Taxen-Zentrale Ulm hat für viele Wünsche eine Lösung.

Allgemeine Personenbeförderung

Die Dienstleistung Taxi umfasst nicht nur den reinen Transport von A nach B sondern steht auch für Verfügbarkeit an 365 Tagen im Jahr und dies rund um die Uhr. Es stehen zuverlässige und bequeme Fahrzeuge zur Verfügung die Sicherheit bieten und freundliche Fahrer, die Sie mit Ortskenntnis schnell und auf dem kürzesten Weg zu Ihrem Ziel bringen.
Wir garantieren Mobilität an jedem Ort und zu jeder Zeit!

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets der Stadt Ulm sind alle Ulmer Taxi an den Tarif der Stadt Ulm gebunden. Die derzeit gültigen Preise entnehmen Sie bitte der Tarifverordnung, finden. Wir weisen darauf hin, dass bei Fahrten, die sich außerhalb des Pflichtfahrgebietes bewegen eine sogenannte Anfahrt zzgl. zum Fahrpreis erhoben werden kann. Sprechen Sie hierzu gerne unserer Disponenten an, um die Höhe der eventuellen Mehrkosten zu erfahren.

Großraum-Taxi

Die Taxen Zentrale Ulm e.G. verfügt derzeit über 10 Großraumtaxen mit einer maximalen Personenzahl von 6 Fahrgästen und über 2 Taxen die 7 Fahrgäste befördern können. Auch für die Fahrzeuge gilt innerhalb der Stadtgrenzen von Ulm der gültige Taxitarif, jedoch wird für die Zusatzdienstleistung ein Aufschlag von 4,- € je Fahrt erhoben. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Großraumtaxen bitten wir um Verständnis, dass sich diese nicht oder nur unter Vorbehalt vorreservieren lassen, je nach Tag und Uhrzeit an dem Sie das Taxi benötigen. Sprechen Sie hierzu unsere Disposition an, die Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite steht.

Botenfahrten

Wir transportieren natürlich nicht nur unsere Fahrgäste zuverlässig, sondern gerne auch Ihr Material, Briefe, Pakete oder ähnliches. Kurierfahrten sind für uns ein Vertrauensbeweis und wir garantieren schnelle, zuverlässige und sicher Zustellung Ihrer Sendung zu jeder Tages- und Nachtzeit. Gerne führen wir für Sie auch Europaweite Kuriertransporte aus und erstellen auf Nachfrage gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag für Sie.

Flughafentransfer

Genießen Sie einen einfachen Transfer zu den großen Flughäfen in unserer Umgebung und darüber hinaus. Lassen Sie sich bequem zu Hause abholen und genießen Sie einen stressfreien Start in den Urlaub oder zu Ihrer Geschäftsreise. Wir bieten zu allen Flughäfen Festpreispauschalen an, die nicht von der maximalen Personenzahl von bis zu 4 bzw. 6 Personen abhängig sind, sondern einzig pro Fahrzeug erhoben werden. Gerne holen wir Sie auch am Ende Ihrer Reise wieder am Flughafen ab. Unsere Fahrer nehmen Sie dann am jeweiligen Terminal in Empfang und sind Ihnen auch gerne mit den Koffern behilflich.

Shopping-Service

Gerade älteren Menschen fällt es oft schwer, alleine einkaufen zu gehen. Wir bieten begleitetes Einkaufen ebenso an wie den Einkauf für Sie zu übernehmen. Beim begleiteten Einkaufen wird zusätzlich zu den Fahrkosten, die Zeit im Markt nach Tarif erhoben (24,- € je Stunde bzw. anteilig 40 Cent / Minute). Gerne können Sie aber auch bei unseren Disponenten Ihre Einkaufsliste hinterlegen, sodass unsere Fahrer den Einkauf für Sie übernehmen und zu Ihnen Nachhause bringen. Bezahlt wird nur der Preis für die Ware sowie der Taxitarif, Aufpreise fürs Einkaufen gibt es natürlich nicht!

Pilotfahrten

Wer kennt es nicht, man fährt mit dem eigenen Auto zu einer Feier mit der festen Absicht abstinent zu bleiben und keinen Alkohol zu sich zu nehmen. Doch dann ist es nett und man wirft die Vorsätze über Bord, kann dann aber nicht mehr mit dem eigenen Auto nachhause fahren. Hier helfen wir Ihnen gerne! Wir senden Ihnen ein Taxi mit zwei Fahrern, sodass Sie bequem im Taxi nachhause fahren können und der zweite Fahrer mit Ihrem Fahrzeug dem Taxi folgt. So haben Sie am nächsten Tag Ihr Fahrzeug vor der Tür stehen und haben sicher den Heimweg angetreten. Die Kosten hierfür werden ohne Aufschlag berechnet, jedoch als Doppelfahrt erhoben.

Spezialservices für Firmen und Hotels

Um unseren Kunden mit hohem Auftragsaufkommen die Bestellung unserer Taxen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Firmen, Hotels, Arztpraxen oder Restaurants gerne unserer Unterstützung an. Obwohl wir seit neuestem von unserem „Callbot“ in der Annahme der Aufträge unterstützt werden und schon hierdurch die Wartezeiten am Telefon auf ein Minimum reduziert sind, können wir diesen Kunden eine weitere Bestelloption anbieten. Mit dem „Autobooker“ erhalten Sie ein Gerät, dass den Griff zum Telefonhörer unnötig macht. Mit diesem Gerät können Sie nur noch durch einen Knopfdruck die Bestellung abgeben oder stornieren und können in Echtzeit überprüfen, wo das von Ihnen bestellte Fahrzeug in der Anfahrt gerade ist. Gerne berät Sie hierzu unsere Verwaltung unter 0731-3795113.

Krankenfahrten/Dialysefahrten

Bei sitzenden Krankenfahrten jeglicher Art (Dialyse-, Chemo-, Krankengymnastik- , Strahlenfahrten oder ähnlichem) sind wir absolute Profis. Wer sich einer Behandlung unterziehen muss, sollte sich voll und ganz auf diese konzentrieren können und sich nicht noch mit Busfahrplänen oder der Parkplatzsuche herumschlagen müssen. Unsere Fahrer holen Sie bequem Zuhause und im Anschluss von der Behandlungsstätte ab. Diese Fahrten rechnen wir dann mit jeglichen Versicherungen oder Kostenträger automatisch ab. Da hierfür jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, haben wir Ihnen alle notwendigen Informationen zusammengestellt.

Bargeldlos zahlen

Natürlich können Sie bei uns nicht nur bar bezahlen, wir akzeptieren Taxigutscheine, alle gängigen Kreditkarten wie EUROCARD / MasterCard, Visa Card, Diners Club, American Express-Karten in allen Fahrzeugen

FAQ

Nein, innerhalb des Pflichtfahrgebiets (alles was zur Stadt Ulm gehört) muss jeder Taxifahrer verpflichtend die „Uhr“, das Taxameter einschalten. Dies darf er tun, wenn der Kunde dem Fahrzeug zusteigt oder der Fahrer sich am Abholort als Taxi angemeldet hat und auf den Fahrgast warten muss. Auch Zusatzkosten dürfen nur im Rahmen der tariflich zugelassenen Position berechnet werden wie z.B. einen Zuschlag für Großraumfahrzeuge oder Kombis etc. Die Tarifordnung einer Stadt kann in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingesehen werden oder dort auf Nachfrage zu erhalten sein. Auch ist der Fahrer laut Personenbeförderungsrecht rechtlich dazu verpflichtet, IMMER den kürzesten Weg zum Zielort zu fahren, damit es so kostengünstig wie möglich für den Fahrgast ist. Umwege darf der Fahrer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrgastes nehmen, wenn z.B. die Strecke über eine Autobahn zwar länger, aber dafür schneller ist. Dies obliegt aber ausschließlich dem Wunsch des Fahrgastes!

Weil es sehr kostenintensiv ist das Taxi rund um die Uhr mit Personal zu besetzen und bereit zu halten. Das Fahrzeug mit der entsprechenden Ausstattung kostet viel Geld, die Lohn- / Lohnnebenkosten in Deutschland sind teuer und das Taxi muss betankt, versichert und gewartet werden. Überdies hinaus müssen die Einnahmen den Unternehmer und sein Personal mit Familie ernähren und das nur durch die Einnahmen der Kunden. Hinzu kommt, dass ein Taxi eine sogenannte „Betriebspflicht“ hat, was bedeutet, dass der Unternehmer sein Fahrzeug bereithalten MUSS, unabhängig davon, ob Aufträge vorliegen oder er stundenlang ohne Verdienst an einem der Standplätze ausharren muss. Dies alles muss reinkommen über den Preis und auch wenn es für den Kunden teuer erscheint, so ist es doch unumgänglich, um ein Taxiunternehmen aufrecht erhalten zu können.

Sogenannte Anfahrtsgebühren werden immer dann erhoben, wenn sich ein Abholort außerhalb Ulms befindet und auch das Ziel nicht zurück in die Stadt führt. In diesem Fall darf ein Fahrer diese „Anfahrt“ verlangen, da die Fahrt für ihn sonst nicht gewinnbringend ist. Hier ist zu beachten, dass der Fahrer ja in der Regel nur die Fahrt von Abhol- zum Zielort berechnet. Versteuern muss er aber jeden gefahrenen Kilometer. Hat er nun also eine Anfahrtsstrecke von z.B. 8 Kilometer bis zum Kunden, lädt diesen ein und fährt den Kunden zum 5 Kilometer entfernten Ort, um dann wieder 8 Kilometer zurück nach Ulm zu fahren, so hat der Fahrer 21 Kilometer zu versteuernder Strecke gefahren, hat jedoch nur 5 Kilometer bezahlt bekommen. Um dies ausgleichen zu können, darf in einem solchen Fall diese Anfahrtspauschale erhoben werden. Dies darf aber NUR bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets geschehen und ist innerhalb diesem rechtswidrig. Wichtig ist auch, dass der Fahrer Sie vor Fahrbeginn auf die zusätzlichen Kosten hinweisen muss.

Obwohl wir private Unternehmen sind, sind wir Teil des öffentlichen Nahverkehrs und können unsere Preise nicht selbst festlegen. Welchen Preis ein Taxi verlangen darf, wird von der Stadt (Gemeinde- und Stadtrat) festgelegt und ist verpflichtend für alle Taxikonzessionäre.

Taxiunternehmen und ihre Fahrer unterliegen den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen. Wichtige Richtlinien des PBefG:

§ 22 Beförderungspflicht – Der Unternehmer / Fahrer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn:

1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

Das bedeutet: Jede Fahrt ist auszuführen – unabhängig davon wie lang oder kurz sie ist! Ablehnen darf ein Fahrer eine Fahrt nur, wenn eine sichere Beförderung nicht möglich ist, weil z.B. der Fahrgast zu stark angetrunken ist oder eine Erkrankung die Beförderung zu gefährlich machen würde und auch, wenn der Fahrgast derart verschmutzt ist, dass das Taxi Schaden nehmen könnte.

Dies gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets. Liegt ein Auftrags- oder Zielort außerhalb des Pflichtfahrgebiets darf der Fahrer die Fahrt ablehnen, wenn es für ihn Umstände gibt, weshalb er nicht fahren will oder kann. Dies ist jedoch nur selten der Fall